Wegzug aus Deutschland
Prüfung der steuerlichen Ansässigkeit, Abmeldung, Wegzugsbesteuerung bei Kapitalgesellschaftsanteilen und Auswirkungen auf laufende Einkünfte.
Wir beraten deutsche Staatsbürger im Ausland, internationale Familien und Expats zu steuerlichen und erbrechtlichen Fragen mit Bezug zu Deutschland.
Grenzüberschreitende Wohnsitz-, Nachlass- und Steuerfragen erfordern eine sorgfältige rechtliche Einordnung.
Prüfung der steuerlichen Ansässigkeit, Abmeldung, Wegzugsbesteuerung bei Kapitalgesellschaftsanteilen und Auswirkungen auf laufende Einkünfte.
Einordnung von Auslandsvermögen, Doppelbesteuerungsabkommen und Meldepflichten für neu in Deutschland ansässige Expats.
Anwendbares Erbrecht nach der EU-Erbrechtsverordnung, Erbschein, ausländische Testamente und Nachlassabwicklung mit Auslandsbezug.
Deutschland hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, die regeln, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Für international mobile Mandantinnen und Mandanten prüfen wir, in welchem Land der steuerliche Lebensmittelpunkt liegt, welche Meldepflichten bestehen und wie sich Gehalt, Kapitalerträge oder Betriebsstätten im Ausland korrekt einordnen lassen.
Bei Nachlässen mit internationalem Bezug – etwa wenn Erblasser oder Erben im Ausland leben oder Vermögen in mehreren Ländern vorhanden ist – bestimmt regelmäßig die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO), welches nationale Erbrecht zur Anwendung kommt. Wir prüfen, ob eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts sinnvoll ist, unterstützen bei der Beantragung eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses und begleiten die Nachlassabwicklung gegenüber deutschen Banken, Grundbuchämtern und Nachlassgerichten.
Die Beratung kann bundesweit und international per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz erfolgen – viele unserer Mandantinnen und Mandanten leben dauerhaft außerhalb Deutschlands.
Das hängt von Ihrer verbleibenden steuerlichen Ansässigkeit, etwaigen inländischen Einkünften und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich – wir prüfen Ihre konkrete Situation.
Nach der EU-Erbrechtsverordnung ist grundsätzlich das Recht des Staates maßgeblich, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Deutsche Staatsangehörige können jedoch durch eine ausdrückliche Rechtswahl im Testament das deutsche Erbrecht für anwendbar erklären.
Das hängt davon ab, wo sich die Vermögenswerte befinden und welche Nachweise die jeweiligen ausländischen Register oder Banken verlangen. In vielen Fällen ist alternativ ein Europäisches Nachlasszeugnis sinnvoll, das in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird.
Rechtsgrundlagen u. a. EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO), Einkommensteuergesetz (EStG), jeweils einschlägiges Doppelbesteuerungsabkommen. Alle Angaben ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.